BAER ELEKTRIK

ALTBAUTEN – UMBAUTEN – E.LADESTATIONEN

BEREICH ELEKTRO Besprechung vor Ort > um uns ein Bild von Ihrem Anliegen zu machen kommen wir gerne bei Ihnen vorbei Wir helfen Ihnen bei der Planung > … z.B. mit der Erstellung eines professionellen Installationsplans Ausführung der Arbeiten > wir installieren Ihren Wünschen entsprechend von der Verkabelung bis hin zur Beleuchtung. Auf Sicherheit bedacht > all unsere Arbeiten führen wir unter Einhaltung aller Vorschriften aus Endprüfung > nach erfolgter Installation wird unsere Arbeit gemessen und dokumentiert

Wer eine Altbausanierung plant, sollte bei dieser Gelegenheit die Elektroinstallation erneuern lassen. Die bestehenden Leitungen und Anschlüsse entsprechen in alten Gebäuden meist nicht mehr den heutigen Anforderungen an Sicherheit und Komfort.
Vor der Sanierung im Altbau sollte man einen Elektrofachmann nehmen, der den aktuellen Zustand der Anlage überprüft und feststellt, welche Maßnahmen notwendig sind.
Einer der Hauptmängel bei alten Elektroinstallationen sind meist verschlissene Isolierungen & Leitungsquerschnitte.  Dies kann nicht nur zu Kurzschlüssen, sondern sogar zu Kabelbränden führen. Feuergefahr besteht auch dadurch, dass in Altbauten für die heute übliche Vielzahl von Elektrogeräten fast immer zu wenig Steckdosen angebracht sind. Mögliche Folge ist eine Überlastung der Stromleitung, in diesem Fall springt normalerweise die Sicherung heraus. Sollte das allerdings nicht passieren, droht eine Überhitzung der Leitung und im schlimmsten Fall sogar ein Schwelbrand.
Was bei der Altbausanierung ebenfalls zu beachten ist:
Viele Sicherheitsvorkehrungen, die heute Vorschrift & Standard sind, fehlen in den meisten Altbauten: z.B. Überspannungsschutz – Personenschutzschalter – Fehlerstromschutzschalter (RCD). Die Hauptverteiler erfüllen in der Regel nicht die Sicherheitsanforderungen. Außerdem sind die Leitungen in den Wänden alter Gebäude oft extrem unübersichtlich verlegt, dass beim Bohren ein hohes Risiko besteht, eine Leitung zu treffen. Heute werden Kabel in festgelegten Installationszonen verlegt. Diese Maßnahmen sind bei der Altbausanierung fast immer notwendig!
Die Checkliste für die Sanierung im Altbau:
Einhaltung der DIN-Normen und Vorgaben des Netzbetreibers. Alle Anforderungen der Norm gelten gleichermaßen für die Planung neuer Anlagen als auch für die Modernisierung von bestehenden Elektroinstallationen. Zudem gilt, dass die Elektroinstallation den zum Errichtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, DIN-VDE- Normen, DIN-Normen und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber entsprechen muss. Die technischen Anforderungen der VDE-AR-N 4100 sind bei Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers ebenfalls zu beachten. Austausch des Hauptverteilers/ Zählerschrank – DIN 18015. Einbau von FI-Schutzschaltern und Personenschutzschaltern. Verlegen neuer Leitungen. Anlegen eigener Stromkreise für die unterschiedlichen Räume (zum Schutz vor Überlastung beim Anschluss neuer Elektrogeräte). Einbau einer ausreichenden Zahl zusätzlicher Steckdosen. Erder – Fundamenterder.

Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

VDE-Geräteprüfung
Die DIN VDE 0701-0702 ordnet bei der Instandsetzung und der Änderung elektrischer Geräte eine Abnahme an sowie regelmäßige Wiederholungsprüfungen.
Die Norm gilt für elektrische Geräte mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000 Volt/Gleichspannung 1500 Volt.
Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 schreibt vor, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen
Abständen auf den ordnungsgemäßen Zustand hin getestet werden.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen Geräte, die ohne Probleme während des Betriebes von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können.
Hierzu zählen, gemäß der Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702, zum Beispiel Mikrowellen, Lötkolben, Mehrfachsteckdosen, Kopierer, Kartenlesegeräte, Monitore, Drucker, Computer, Verlängerungsleitungen, Handbohrmaschinen, Stehlampen, Tischlampen oder Laborgeräte.

Die Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3)
ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Elektrogeräten in Deutschland. Sie wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Geräte den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und keine Gefahr für die Benutzer darstellen.
Elektroprüfung nach DGUV V3
Unter der DGUV-Prüfung versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Elektroprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Eine Prüfung dieser Geräte sollte alle 24 Monate stattfinden, wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der vorherigen Prüfung nicht überschritten wurde. Sonst müssen jährliche Kontrollen durchgeführt werden. In Werkstätten sind es beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Sauger und Verlängerungskabel.

Ist die DGUV-Prüfung Pflicht?
Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert.

Installation E-Ladestation - Wallbox

Wenn Sie Ihr E-Auto zu Hause laden möchten, führt langfristig kein Weg an einer eigenen Wallbox vorbei. Normale Haushaltssteckdosen sind nicht für die Dauerbelastung ausgelegt, die das Laden des Elektroautos verursacht. Bevor Sie Ihre eigene Ladestation installieren lassen, gilt es zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Installation erfüllt sind.

Bei der Installation einer Ladestation/ Wallbox sind spezielle Vorschriften zu beachten, die über die bekannten VDE Normen (Errichten von Starkstromanlagen) hinausgehen. Die Anforderungen sind detailliert in der DIN VDE 0100-722(IEC 60364-6/7-722)
. Ein Anschlusspunkt kann sowohl eine Ladestation als auch eine übliche Haushaltssteckdose sein, die zum Laden eines Elektroautos verwendet wird.
Die Haushaltssteckdose ist für das dauerhafte Laden eines Elektroautos keine gute Wahl!
Eine Ladestation bietet stattdessen folgend Vorteile: eine kürzere Ladezeit, mehr Komfort und eine deutlich höhere Leistung. Außerdem ist sie zukunftssicher, da die Elektroautobatterien immer größer werden.

Starkstromanschluss für die Wallbox

Die Wallbox wird mit einem 400-V-Starkstromanschluss betrieben. Daher muss die Leistungsreserve des Hausanschlusses groß genug sein. Bei Einfamilienhäusern ist die Leistungsreserve meist kein Problem, denn diese haben oft eine höhere Leistung in ihrem Hausanschluss. Bei Mehrfamilienhäusern kann es hier jedoch zu Problemen kommen, gerade wenn mehr als eine Wallbox benötigt wird. So kann es sein, dass zunächst eine Modernisierung der Elektrik des Hauses notwendig ist.

Ist am Standort für die Wallbox noch kein Starkstromanschluss vorhanden, wird dieser neu verlegt.
Je nachdem, ob Sie die Ladestation mit bis zu 12 kW – 16A oder bis zu 22 kW – 32A betreiben möchten, braucht es unterschiedliche Leitungsquerschnitte!
Zusätzlich werden freie Steckplätze im Verteilerkasten benötigt.

Mit dem Wachstum an neuzugelassenen Elektrofahrzeugen, steigt auch der Bedarf an sicherer Ladeinfrastruktur. Egal, ob Wallboxen oder Ladesäulen in Unternehmen, an öffentlichen Standorten oder im privaten Bereich – regelmäßige elektrische Prüfungen sind unverzichtbar, um den Schutz der Nutzer zu gewährleisten. Durch die jährliche Prüfung der Wallbox und Ladestation lassen sich potenzielle Sicherheitsrisiken und technische Mängel frühzeitig erkennen und beheben, bevor sie zur Gefahr werden.

Warum sind regelmäßige Prüfungen von Ladestationen wichtig?

Regelmäßige Prüfungen gewährleisten die Sicherheit der Ladestation und erhöhen deren Langlebigkeit. Die hohe elektrische Leistung, die beim Laden aufgewendet wird, führt zu einer Dauerbelastung für die Anlage. Nur durch eine wiederkehrende technische Prüfung lassen sich mögliche Mängel oder Verschleißerscheinungen rechtzeitig identifizieren und beheben.

Wie oft muss eine Wallbox oder Ladesäule nach der DGUV V3 geprüft werden?

Die Prüffristen für Wallboxen und Ladesäulen richten sich nach den Anforderungen der DGUV V3 und berücksichtigen die Nutzung und Beanspruchung der Anlage.

BAER ELEKTRIK INFO: EnWG §14a – Steuerbare Verbrauchseinheiten

Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?
Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen.
Neuregelung § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen

§ 14a EnWG: Das Wichtigste in Kürze

  • Der § 14a EnWG verpflichtet Hauseigentümer, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen anzuschließen und beim Netzbetreiber anzumelden. Im Gegenzug erlaubt es dem Netzbetreiber, die Leistung dieser Anlagen vorübergehend zu begrenzen, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Anlagen dürfen dabei nicht vollständig abgeschaltet werden.
  • § 14a EnWG garantiert, dass die Installation großer Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox nicht vom Netzbetreiber abgelehnt werden können. Gleichzeitig sollen die Netzstabilität gewährleistet und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert werden.
  • Seit dem 1. Januar 2024 fallen folgende Anlagen unter die Neuregelung des § 14a EnWG, wenn sie ans Stromnetz angeschlossen sind und eine Nennleistung über 4,2 kW haben:

    • Wärmepumpen
    • Wallboxen (E-Auto-Ladestationen)
    • Stromspeicher
    • Klimaanlagen

    Auch die Summe mehrerer Verbrauchseinrichtungen ist entscheidend: Wenn z. B. mehrere Wärmepumpen oder Ladepunkte zusammen die 4,2 kW Nennleistung überschreiten, müssen sie ebenfalls steuerbar sein.

    Hauseigentümer müssen alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber anmelden und sicherstellen, dass diese technisch in der Lage sind, vom Netzbetreiber gedimmt zu werden. Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber den Anschluss solcher § 14a-konformen Anlagen nicht mehr aufgrund von Kapazitätsengpässen verweigern. Die Regelung erleichtert somit den Anschluss neuer Anlagen, optimiert die Netzinfrastruktur und unterstützt eine stabile Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.

     

Inhaber: D. Huber
Mühlgasse 3
79780 Stühlingen

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VDE Mitglied Bezirksverein Südbaden
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Tel:0176 6375 3341
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